BVfK-Wochenendticker 26. Oktober 2019

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

---

Das Auge kauft mit, die Nase übrigens auch!

 

Die Förderung des Gemeinwohls kann lukrativ sein.

 

BVfK-Fahrzeugankauf: Das Trafik-Perpetuum-Mobile.

 

Die neue MOTION erscheint in Kürze - Jetzt Gratisexemplare sichern!

Neues von unseren Kooperationspartnern

AUTOProff - Digitalisierung vom B2B-Handel.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 49: Warum macht eine eigene Homepage Sinn?

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

BVfK-Vertragsformulare erklärt: Was steckt dahinter?

Vertrag für den Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs an einen gewerblichen Käufer

 

Termine:

4. November 2019: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise Berlin.

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen".

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„Das Auge kauft mit, die Nase übrigens auch“ lautet ein Zitat im N-TV-Bericht „Wie der Gebrauchte am besten geschätzt wird“ vom vergangenen Montag, in der auch die BVfK-Ankaufplattform www.fahrzeugankauf.de Erwähnung findet.

Gleichzeitig rät das Magazin zur Vorsicht vor unseriösen Preisdrückern und zitiert den BVfK: „Der ermittelte Wert und der tatsächliche Ankaufspreis sollten nur dann voneinander abweichen, wenn es konkrete Gründe gibt - etwa bisher unbekannte Defekte und Beschädigungen“.  Außerdem erfährt der Leser, dass „…bei den Bewertungen nur selten Sonderausstattungen wie bestimmte Felgen, Scheinwerfer oder Entertainment-Systeme berücksichtigt werden…“.

Zur Gruppe der „Seltenen“ zählt auf jeden Fall das BVfK-System, wenn es nicht gar das einzige ist, welches eine genauere Bewertung ermöglicht.

Alles in allem also ein erfreulicher Pressebericht, der unserem Gemeinschaftsprojekt sofort spürbar „Trafik“ bringt, ohne diesen teuer erkaufen zu müssen, wenngleich eine erfolgreiche Pressearbeit natürlich auch nicht umsonst ist.

Doch wussten Sie, verehrte BVfK-Mitglieder, dass es noch einen weiteren Weg gibt, „Trafik“ zu erzeugen, der nicht nur nichts kostet, sondern sogar in mehrfacher Hinsicht Einnahmen erzeugt und nur einmalig etwas Mühe macht? Die BVfK-Lösung berücksichtigt dabei realistischerweise die berechtigte Priorisierung „Eigeninteresse vor Gemeinwohl“ - wobei mit Letzterem das Wohl aller BVfK-Mitglieder gemeint ist.

Beginnen wir daher mit Ihrem Eigeninteresse:

Sie installieren den I-Frame von www.bvfk-fahrzeugankauf.de auf Ihrer eigenen Website (wer noch keine hat: die bekommt man ab 500,- € beim BVfK), bieten damit Ihren Kunden einen direkten Mehrwert und generieren zunächst Ihren eigenen Trafik.

Denn alle Fahrzeugofferten, die dort eingegeben wird, gehören Ihnen erst einmal ganz allein. Sie können entscheiden, ob Sie direkt mit dem Anbieter zum Zwecke des eigenen Ankaufs in Kontakt treten möchten oder die Daten nach einer Karenzzeit von drei Stunden während der üblichen Geschäftszeiten automatisch an alle BVfK-Händler weitergeleitet werden.

Doch selbst diese Förderung des „Gemeinwohls“ kann für Sie lukrativ sein, denn Sie erhalten im Falle eines erfolgreichen Ankaufs durch einen BVfK-Kollegen eine Provisionsgutschrift i.H.v. jeweils 5,- € - automatisch und ohne dafür einen Finger zu rühren.

Ich denke, man könnte es ein „Trafik-Perpetuum-Mobile“ nennen, eine Lösung, die nur in einer starken Gemeinschaft funktioniert, in der jeder einzelne weiß:

Gemeinsam mit dem BVfK schaffe ich "Alles Gute für meinen Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

   >>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

---

 

Die neue MOTION erscheint in Kürze!

Ab Montag rattern wieder die Druckmaschinen um die Bilanz des Autojahres aus BVfK-Sicht in 7.000er Auflage zu dokumentieren.

Jedes BVfK-Mitglied erhält automatisch eine kostenloses Ausgabe. Wer weitere Exemplare benötigt, oder Kollegen kennt, die auch gerne ihre eigene MOTION hätten, kann hier weitere Gratisexemplare sichern: 

>>> MOTION kostenlos anfordern

Hier können Sie im MOTION-Archiv stöbern:

>>> https://www.bvfk.de/motion/

---

Neues von unseren Kooperationspartnern

AUTOProff - Digitalisierung vom B2B-Handel

Verkaufen Sie bereits Ihre in Zahlung genommenen Autos auf Auktionen? Wenn ja, gute Idee! Wenn nicht, warum nicht das Maximum aus allen Geschäften rausholen?

Das kriegen Sie bei AUTOProff, ganz ohne Aufgeld zu zahlen!

Je nachdem wie schnell Sie sind, können Sie die Autos innerhalb von 2-5 Minuten im System mit oder ohne Gutachten anlegen. Schon liegt das erste Auto auf der Auktion.

Über 5.000 Käufer aus Polen, Holland, Österreich, Deutschland, Schweden und Dänemark können auf die Fahrzeuge zugreifen. 

Bei AUTOproff brauchen Sie keine teure Schnittstelle. Sie können das Gutachten direkt hochladen, sodass die Daten direkt im System eingespielt werden und das Auto angelegt wird. Zum Schluss wählen Sie nur noch Ihren Mindestpreis und das Auktionsdatum. Einfacher und günstiger kann es nicht sein.  

Die Webseite und App sind intuitiv und einfach gestaltet und können von jedem benutzt werden.

Wir helfen Ihnen die Digitalisierung und Transparenz ins B2B Geschäft zu bringen und mehr Geld für die Inzahlungnahme zu bekommen.

Ihr Ansprechpartner: 

Lasse Stensgaard Christensen

Partner, Geschäftsführer

Email:         lsc@autoproff.de

Tlf. DK        +45 31 15 16 32

Tlf. DE        +49 (0)151 159 628 04

______________________________

ONLINE CAR AUCTIONS 

Aspelohe 27

22848 Norderstedt

Deutschland

T +49 40 53 008 404  

www.autoproff.de

---

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Unabhängigkeitserklärung Teil 49: Warum macht eine eigene Homepage Sinn?

Die meisten Unternehmer haben ja bereits eine eigene Webseite, jedoch gibt es auch  immer noch eine recht große Anzahl von kleinen Betrieben unter den Autohändlern, die die Vorteile einer eigenen Internetpräsenz noch nicht sehen oder sehen wollen. 

"Ich hab doch meine mobile.de Seite, das reicht mir..." 

Wirklich? Wir geben Ihnen hier ein paar Beispiele, welche Vorteile Ihnen die eigene Webseite bringt.

Geringe Werbekosten

Mit Ihrer eigenen Internetseite präsentieren Sie sich (Ihr Unternehmen) und Ihre Fahrzeuge und Dienstleistungen für eine eher geringe Investition, im Vergleich zu anderen Werbekanälen. 

Zeigen Sie sich von Ihrer besten Seite 

Mit Ihrer Webseite präsentieren sie Ihr Unternehmen nicht nur im Internet auf irgend einem Template (fest vorgegebene Struktur und Design) einer Autobörse, Sie können so Ihren Besuchern auch Ihre Leidenschaft vermitteln - Gute Autos zu verkaufen und Ihren Kunden einen TOP Service zu liefern. Manchmal wirkt man durch die eigene Internetseite sogar ein bisschen größer als man vielleicht in Wirklichkeit ist.

Individualität 

Mit Ihrer eigenen Seite müssen Sie sich nicht mehr ein Kleid mit vielen anderen teilen, sondern damit können Sie sich vom Rest abheben. Ihre Seite kann so einzigartig sein wie Sie selbst, in Sprache, Geschmack (Design) und Ausdruck (Kompetenz). Ihre Marke/Logo wird durch die eigene Seite gestärkt und im Netz präsenter, was Ihnen einen Wiedererkennungsbonus verschafft.

Ganz Ihr Eigentum

Das kann Ihnen keiner nehmen, denn wenn Sie selbst Ihren Domainnamen für sich bei einem Provider reservieren und somit auch als Verwalter eingetragen sind, dann gehört alles was man auf Ihrer Seite unter Ihrem Domainnamen sieht Ihnen ganz allein. Keine Abhängigkeit, freie Entscheidung über das was passiert und gezeigt wird. 

Klingt doch ganz vernünftig oder? Sollten wir Sie vielleicht schon jetzt, mit nur diesem kleinen Auszug an Vorteilen, auf den Geschmack gebracht haben, dann schauen Sie doch gern in Ihrem Mitgliederbereich auf www.BVfK.de vorbei. 

Eine Händlerwebseite gibt es zum Beispiel bei Ihrem BVfK schon ab 500,- EUR inklusive eigenem Fahrzeugbestand und Fahrzeugankauf-Funktion. Natürlich für mobile Endgeräte optimiert. 

Für mehr Infos folgen Sie einfach dem Link:

>>> Ihr Autohandel professionell im Netz

Ein erfolgreiches Wochenende wünscht 

Ihre BVfK-IT

---

Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert? 

Jetzt schnell erledigen:

1 Schritt: Loggen Sie sich im Mitgliederbereich der BVfK-Website ein:

            >>> Zum Login auf BVfK.de

2 Schritt: Registrieren:

>>> Lassen Sie sich für die Ankaufplattform registrieren

Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie für die zahlreichen BVfK-IT-Leistungen freigeschaltet:

- BVfK-Ankaufplattform, inklusive Fahrzeugankauf für die eigene Website

- BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

- BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

- BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

- Ideen- und Projektplanungsforum:  Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.  

---

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BVfK-Vertragsformulare erklärt: Was steckt dahinter?

Vertrag für den Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs an einen gewerblichen Käufer.

Der BVfK hat für den Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Unternehmer ein eigenes Vertragsformular entwickelt. Es dürfte bekannt sein, dass in dieser Konstellation im gesetzlich zulässigen Rahmen die Gewährleistung des Händlers auch in AGB ausgeschlossen werden kann. Einzig und allein in diesem Punkt weicht der Unternehmerkaufvertrag vom in der vergangenen Woche an dieser Stelle erörterten BVfK-Vertrag für Gebrauchtwagenverkäufe an einen privaten Kunden ab. Diese Unterscheidung ist jedoch so bedeutend, dass wir ein eigenes Formular für sinnvoll erachten. So geraten Sie nicht in Bedrängnis, Ihren Standardvertrag für Verkäufe an Verbraucher bei Unternehmergeschäften handschriftlich, z.B. durch Streichen der nicht passenden Passagen, mühselig und in der Regel unübersichtlich anzupassen. Solche Änderungen bieten im Streitfall stets Angriffsfläche und werden oftmals zu Ihren Lasten ausgelegt.

Die Formulierung des Gewährleistungsausschlusses finden Sie - wie gewohnt - vorangestellt auf Seite 1 des Formulars, direkt unter den für die Eintragung des Verkäufers bzw. Käufers vorgesehenen Feldern. So dürfte sich Ihr Vertragspartner nur wenig überzeugend darauf berufen können, der Gewährleistungsausschluss sei „irgendwo im Kleingedruckten“ versteckt gewesen. An dieser Stelle ist insbesondere darauf geachtet worden, dass die Formulierung des Gewährleistungsausschlusses den Anforderungen der Rechtsprechung mit Ihren zahlreichen Ausnahmen genügt. Sie dürfen also davon ausgehen, dass Sie mit diesem Vertragsformular die Gewährleistung auch wirksam ausgeschlossen haben.

Leider kommt es in diesem Zusammenhang nicht selten vor, dass Unternehmerkaufverträge geschlossen werden, bei denen der Käufer nach Übergabe des Fahrzeugs dann plötzlich doch aus Gewährleistung gegen den Verkäufer vorgehen will. Er behauptet dann, doch gar nicht als gewerblicher Kunde aufgetreten zu sein, sondern nur vom Händler im Zusammenhang mit dem ausgehandelten Preisnachlass zu dieser Vertragsform genötigt worden zu sein. Die Erfolgsaussichten für den Käufer sind dann gar nicht mal schlecht, wenn er darlegen und beweisen kann, dass er das Fahrzeug - für den Verkäufer oft nur schwer erkennbar - wirklich für den privaten Gebrauch erworben hat. Denn der BGH hat 2009 in einem Urteil festgehalten, dass bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen ist. Der Verkäufer müsste dann Umstände vorbringen, nach denen das Handeln des Käufers aus seiner Sicht eindeutig und zweifelsfrei einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Um diesen Nachweis auch schlüssig führen zu können, greifen an diesem Punkt gleich mehrere Vorkehrungen des BVfK:

• So wird durch die Verwendung des BVfK-Unternehmerkaufvertrags schon in der Überschrift deutlich, dass ein Unternehmergeschäft abgeschlossen werden soll. Sie sollten ferner im für den Käufer vorgesehenen Feld auch deutlich machen, dass ein Unternehmer erwirbt. Tragen Sie also eine Firma und den verantwortlichen Geschäftsführer/Inhaber ein! Der bloße Name einer natürlichen Person an dieser Stelle gereicht Ihnen schnell zum Nachteil.

• Idealerweise lassen Sie sich zudem im Rahmen der Geschäftsanbahnung die Gewerbeanmeldung oder auch Visitenkarten des Käufers vorlegen, die Sie sodann in Kopie Ihrer Fahrzeugakte beifügen.

• Letztlich hält der BVfK für diese Fälle ein zusätzliches Formular (BVfK-Vereinbarung gewerblicher Kauf) bereit, in welchem dem Käufer nochmals eine ausdrückliche Erklärung zur Unternehmereigenschaft, wie auch eine Rückzahlungsvereinbarung hinsichtlich des ggf. gewährten Preisnachlasses abverlangt wird.

Damit dürften Sie größtmögliche Sicherheit erlangen. So urteilte der BGH schon 2004, dass einem Käufer, der sich als Unternehmer ausgibt, um sich unter Verzicht auf eine Gewährleistung den günstigeren Preis zu sichern, die Berufung auf die verbraucherschützenden Vorschriften verwehrt ist. Wer eine Sache von einem Unternehmer kaufen wolle, der zu einem Abschluss mit einem Verbraucher nicht bereit sei, weil er keine Gewähr für das Fahrzeug übernehmen wolle, dürfe sich den Verbraucherschutz mit seinen Gewährleistungsvorschriften nicht dadurch erschleichen, dass er wahrheitswidrig als Unternehmer auftrete, um den Verkäufer zum Vertragsschluss zu bewegen.

In allen übrigen Punkten ist der Unternehmerkaufvertrag mit dem im letzten Wochenendticker vom 19. Oktober 2019 (hier abrufbar) vorgestellten Vertrag für den Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs an einen privaten Käufer identisch. Lesen Sie also dort noch einmal nach, welche weiteren Überlegungen hinter der Entwicklung unserer Verträge stecken, und warum wir die Verwendung dieser Formulare unbedingt empfehlen.
Den aktuellen Unternehmervertrag und die Zusatzvereinbarung finden Sie neben den übrigen BVfK-Vertragsformularen im Mitgliederbereich der BVfK-Website.

>>> Unternehmervertrag
>>> BVfK-Vereinbarung gewerblicher Kauf

rechtsabteilung@bvfk.de 

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

---

Classic Remise und BVfK laden zum Workshop mit Dr. Knoop ein.

Das Thema: „Rechtsichere Gestaltung von Fahrzeuginseraten und Fahrzeugbeschreibungen im Kaufvertrag - Gewährleistungsfallen beim Oldtimerkauf“.

BVfK-Vertragsanwalt Dr Götz Knoop, Spezialist im Oldtimerrecht und Verfasser des Standardwerkes „Oldtimerrecht“ erläutert anhand von Praxisbeispielen, welche Auswirkungen die Fahrzeugbeschreibung in Inseraten und Kaufverträgen auf die späteren Gewährleistungsfragen haben.

Anhand einzelner Beispiele werden die häufig vorkommenden Formulierungen auf ihre juristische Tragweite untersucht und alternative Formulierungsmöglichkeiten erarbeitet.

Ferner wird die Bedeutung der Oldtimerzulassung ebenso besprochen, wie Gutachten, die dem Interessenten präsentiert und ggf. im Zuge der Verkaufsverhandlungen eingeholt werden. Thema wird hierbei auch die Haftung der Gutachter sowohl gegenüber Käufern als auch gegenüber Verkäufern sein.

Termin: Montag 4. November 2019, 10.00 h – 14.00 h

Ort: Classic Remise Berlin, Wiebestraße 36-37, 10553 Berlin

Kostenbeitrag: 100,00 € incl. MwST. / BVfK-Mitglieder 80,- €

Anmeldung bis 31. Oktober 2019 per E-Mail an oldtimer@bvfk.de oder b.neander@remise.de

Die Classic Remise Berlin.

Zwischen dem Schloss Charlottenburg auf der einen und dem Schloss Bellevue und Reichstag auf der anderen Seite, befindet sich die Classic Remise Berlin in bester historischer Gesellschaft. Über 250 Oldtimer sind bei dortigen Veranstaltungen die Ehrengäste.

Bild: Lange CI GmbH

---

Termine:

4. November 2019: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise Berlin.

Classic Remise und der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. laden zum Workshop mit Dr. Knoop ein.

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

---